Allgemeine Geschäftsbedingungen der Immobilienagentur Beyer

 

  1. Unser Angebot erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftbefugten

    erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht

    übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf und -vermietung bleiben vorbehalten.

  2. Der Maklervertrag mit uns oder unserem Beauftragten kommt entweder durch schriftliche

    Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Basis

    des Objektexposés und seiner Bedingungen zustande.

  3. Die Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und vertraulich

    zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Angebotsempfänger

    zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte

    das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere

    Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.

  4. Wir sind berechtigt auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.

  5. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglichen beabsichtigten Geschäfts ein anders zustande kommt ( z.B. statt Miete oder umgekehrt )

    sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesntlich von unserem Angebot abweicht.

  6. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabsxchluss in gehöriger Form bzw. bei Abschluss eines gleichwerigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit dem maklerseits unterbreiteten Angebot steht. Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns vom Kunden mitzuteilen.

  7. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder rechtskräftig ist.

  8. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich und unverzüglich, d.h. Spätestens innerhalb von drei Tagen ab entgegennahme unseres Angebotes mitz8uteilen. Erfolgt dieses nicht, gilt die Ursächlichkeit der Maklertätigkeit als unwiderlegbar vermutet, wenn der Empfänger danach den Hauptvorgang abschließt. In dem Fall ist der Empfänger verpflichtet, an Provision die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten (vgl. Ziff. 1) zu zahlen.

  9. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.

    Die Immobilienagentur Beyer erhält einen unmittelbaren Zahlunsanspruch gegenüber dem Käufer. ( Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Gewerbesteuer, Notar- und Gerichtskosten zahlt der Käufer.

  10. Erfüllungs/Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist

  11. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.